Wer das eigene Auto verleiht, sollte vorher seinen Versicherungsschutz überprüfen. Denn vor allem in günstigen Verträgen ist der Fahrerkreis beschränkt. Ein zusätzlicher Nutzer muss der Versicherung vor dem Verleihen gemeldet werden, ansonsten droht Besitzern im Fall eines Unfalls eine Strafe, wie die Ergo Versicherung mitteilt. Zudem empfehlen die Experten, vorab einen Leihvertrag mit dem Ausleihenden zu schließen, der die Haftung für Schäden regelt. Zwar zahlen bei einem Unfall die Kfz-Haftpflicht und soweit vorhanden die Kaskoversicherung, allerdings droht eine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse. Und auch den Selbstbehalt übernimmt die Assekuranz nicht. Entsprechende Musterverträge finden sich unter anderem auf den Internetseiten der Automobilclubs.